Kartellrecht
Das deutsche und europäische Kartellrecht bildet für Ihr Unternehmen die Richtschnur im Wirtschaftsverkehr mit Wettbewerbern und dem Verbraucher. Eine Verletzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen kann zu empfindlichen Bußgeldern und zur Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils führen.
Wir beraten Sie daher mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung der für Sie zuständigen Kartellkammer des Landgerichts, der Landeskartellbehörden bis zu den Vorgaben der EU-Wettbewerbskommissare, wenn es um die Gestaltung von Preisen und Geschäftsbedingungen, Vertriebsverträgen, Lizenzvereinbarungen, Exportbedingungen sowie Fusionsvereinbarungen geht.
Ferner stehen wir Ihnen gern zur Seite, wenn es um die optimale Gestaltung von zulässigen Mittelstandskartellen geht, um so Ihre Position im Wettbewerb zu stärken.
Eingehende Erfahrungen konnten wir im Energiewirtschaftsrecht erwerben. In diesem Feld haben wir uns auf die Beratung der örtlichen Versorgungsbetriebe im Hinblick auf die Netznutzung im Strom und Gasmarkt spezialisiert.
Ansprechpartner
Dr. Frank Schmitz