Strafrecht

Wir verteidigen Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte schwerpunktmäßig in Insolvenz- und Steuerstrafverfahren.Neben den Steuer- und Zolldelikten sind es die Verstöße gegen insolvenzrechtliche Vorschriften, an denen die Staatsanwaltschaften immer häufiger Anstoß nehmen.Wir verteidigen bei Insolvenzdelikten im engeren Sinn, z.B. Bankrott und Insolvenzverschleppung, und im weiteren Sinn bei Kredit- und Subventionsbetrug, Unterschlagung und Untreue.

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Thomas Wandel